Laut neuester Corona-Schutzverordung gelten aktuell folgende Regeln:
Grundsätzlich ist ein 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) zur Prüfungsteilnahme erforderlich (Theorie und Praxis). Bis 15-jährige Jugendliche sind davon ausgenommen.
Ausnahmen: Es genügt ein 3G-Nachweis bei berufsbezogener Ausbildung bzw. wenn die praktische Ausbildung vor dem 24.11.2021 begonnen wurde. Eine Schulbescheinigung reicht nicht aus.
Während des praktischen und theoretischen Unterrichts muss außerdem weiterhin eine FFP2–Maske getragen werden!